Geschichte der 7 künischen Dörfer (Teil 12)
Von der Herrschaft in Rannariedl wurde die Abgabe des Federspiels eingefordert: Jährlich mussten sechs Sperber und vier Habichte abgeliefert werden (jedoch nur vier bestimmte Höfe in Burgnähe). Die Falkenjagd erfreute sich besonders im Mittelalter großer Beliebtheit, der Besitz eines Beizfalken (Habicht) galt als Symbol echter Ritterschaft. Als Gegenleistung für die Abgabe des Federspiels durfte die niedere Jagd, die „Reisgejaid“ ausgeübt werden. Gejagt werden durften mit dieser Erlaubnis Füchse, Hasen und Geflügel, nicht aber Rehe.


Als unsere Siedlungen noch von Urwald umgeben waren, waren die Dörfer und nochmals jedes Haus mit hohen, gespitzten Zäunen umgeben. Jeder Pächter/Bauer hatte Anspruch auf zwei Packhunde. Große, bissige Hunde, die nachts innerhalb der Umzäunung frei umherliefen und das Anwesen bewachten. Damit sie nicht ausbüchsten und dem Wild nachstellten, mussten sie „geprügelt“ sein. Jeder Hund trug am Halsband einen kurzen, dicken Knüppel, der ihm beim Laufen gegen die Füße schlug und ihn so behinderte. Diese Hetzhunde wurden als Eigentum der Herrschaft gesehen. So mussten im Gegenzug die Pächter mit diesen Hunden bei Ihrem Grundherren bei Hetzjagden als Treiber erscheinen. Überliefert ist die prachtvolle Ausstattung der Packhunde des Fürstbischofs: Halsbänder, Brust- und Rückengeschirr aus feinen Silberplatten, innen mit Rehdecken gefüttert, außen mit Stahlspitzen besetzt. Diese Hunde müssen alles angefallen und verbissen haben, was sich ihnen in den Weg stellte.
Obwohl das Wildern strengstens verboten war, wurde es trotzdem fleißig ausgeübt. Umso mehr, je weiter die Herrschaft entfernt wohnte. Zur Überwachung des Wildbestandes setzte man z. B. in Wollaberg einen Waldmeister, in Jandelsbrunn einen Oberjäger ein. Wurde ein Wilddieb erwischt, gab es unterschiedlich schwere Bestrafungen. Bei leichtem „Frevel“ wurde man mit einem Hirschgeweih an den Pranger gestellt. Bei „Rückfälligkeit“ griffen die Oberen mit aller Härte durch: Enteignung von Hof und Haus, Deportation nach Österreich in die Bergwerke oder auch auf Galeeren, ggf. sogar die Todesstrafe. Es sei angefügt: Die Ausrottung der Wilderer gelang trotzdem nicht.
Gabriele Wilhelm
Quelle: Friedl Haertel
Grafik: wikipedia, google