Geschichte der 7 künischen Dörfer (Teil 15)

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Der Bischofsstuhl in Passau sah die österreichische Enklave, die die Herrschaft Rannariedl bildete, inmitten der Stammlande so nah an den Toren Passaus äußerst ungern.

Belegt wird das durch die ständigen Versuche, die Herrschaft zurückzugewinnen. Neben Kaufangeboten, die stets abgelehnt wurden, wurden auch Prozesse geführt. Bereits 1514 strengte Bischof Wiguleus ein gerichtliches Urteil an. 1522 wurde durch Bischof Ernst der Prozess „kostenpflichtig“ verloren.

1533 versuchte derselbe Bischof, die Landeshoheit über Rannariedl auszuüben und Landessteuern einzutreiben. König Ferdinand in Wien wies ihn aufgrund der besonderen Rechte (die Landeshoheit der Österreicher) in seine Schranken.

1581 versuchte Bischof Urban von Trennbach sein Bestes, die Herrschaft zurückzugewinnen. Das, obwohl oder gerade weil er mehr mit den Habsburgern als mit den Bayern verbandelt war. (Interessanterweise stammen von nun an bis zur Säkularisation 1803 die Nachfolger auf dem Passauer Bischofsstuhl aus dem Hause Habsburg).

Im September des Jahres 1581 stand die Herrschaft durch den damaligen Eigentümer Freiherr von Khevenhiller zum Verkauf. Er bot sie dem österreichischen Kaiser an. Der konnte oder wollte sie nicht kaufen. Wahrscheinlich schickte der Bischof von Passau seinen Schwager Veit Tättenbeck, den Passauer Pfleger in Marsbach vor, die Herrschaft zu kaufen. Dem jedoch gab man sie nicht, man glaubte, dass der Bischof ihn als Mittelsmann vorschickte. Und so übernahmen die Salburger.

Von da an wird von keinen Versuchen mehr berichtet, Rannariedl zurückzukaufen. Bis schließlich mit Karl VI. 1740 das Haus Habsburg im Mannesstamm ausstirbt und durch die Heirat Maria Theresias mit dem Haus Lothringen eine neue Dynastie an die Macht kommt.

Bischof Joseph Dominikus sah seine Stunde gekommen: Er berief sich auf die alten Lehensurkunden aus dem 13. Jahrhundert und forderte aufgrund des Vorkaufsrechtes die Herrschaft zurück. Dann aber ließ er sein Tun nach „beiderseitig gewechselten Hauptschriften die ganze Handlung auf bequemere Zeiten ruhen“. Sie wurde erst durch Fürstbischof Kardinal Ernst Leopold Graf von Firmian bei seinem Amtsantritt 1763 wieder aufgenommen. Das Recht lag durch die veränderten Herrschaftsverhältnisse auf seiner Seite, Österreich musste sich zu Verhandlungen bereit erklären. So kam es 1765 zu dem Staatsvertrag, in dem Passau die Landeshoheit über Niederköstla in aller Form an Österreich abtrat. Im Gegenzug erhielt man „beede weitfängige Gerichte Jändelsbrunn und Wildenränna“ und somit die Landeshoheit sowie durch Rückkauf der Herrschaft Rannariedl auch die Grundherrschaft. Dazu gehörten auch die im Fürstentum verstreut wohnenden Untertanen mit „aller landesherrlichen Botenmäßigkeit auf ewig“.

Die Sieben Künischen Dörfer kehrten unter die Passauer Fittiche zurück.
Gezahlt wurden 300 000 Gulden „Kaufschilling“ sowie 15 000 Gulden „Leykauf und Schlüsselgeld“. Die eingetauschten Untertanen wurden mit 137 787 Gulden „Schadloshaltungskapital“ durch Passau abgelöst.

Wichtig für unsere heutigen Landeszugehörigkeiten war folgende Vereinbarung. Dem Hochstift stand es frei, die Herrschaft mit ihren Zugehörungen zu kaufen. Aber „…das Schloss mit denjenigen Untertanen, welche nicht von Passauer Land umschlossen waren, müssten auch eine österreichische Herrschaft unter österreichischer Landeshoheit bleiben…, nur über die genannten Untertanen würde die Landeshoheit abgegeben werden“.

Firmian kaufte die Herrschaft Rannariedl. Wildenranna, das ursprünglich zur Herrschaft Falkenstein gehörte, kaufte er 1770 vom Kloster Engelhartszell zurück. Somit war das Gebiet ziemlich geschlossen, denn Wegscheid war schon immer bistumisch gewesen.

Falkenstein und die Burg Rannariedl waren nicht von passauischem Land umschlossen, sie blieben also unter österreichischer Landesherrschaft.

Gabriele Wilhelm

Quelle: Friedl Haertel, Die sieben künischen Dörfer, Wikipedia