Geschichte der 7 künischen Dörfer (Teil 3)

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Einen Wendepunkt in der Geschichte der Künischen Dörfer setzt Bischof Friedrich von Öttingen, ein Laie auf dem Passauer Bischofsstuhl. Herzog Georg der Reiche von Landshut hatte diesem das Bistum verschafft. Hier zeigt sich ein Zeugnis des gängigen Ämterkaufes, der auch vor kirchlichen Positionen nicht halt machte. Der Titel „Fürst-Bischof“ weist darauf hin, wieviel weltliche Macht die Bischöfe als Fürsten ausübten. Dementsprechend teuer war es, solch ein Amt zu erlangen.

Bischof Friedrich löste seine Schulden bzw. die des Hochstiftes ein, indem er am 15. November 1487 Rannariedel mitsamt seiner Zugehörung an Georg den Reichen für 9486 Gulden 70 rheinische Pfennige verkaufte. Über die Gründe für sein Interesse an diesem Gebiet mag man spekulieren: Mit Sicherheit war dieses Stück Land für ihn strategisch von Vorteil. Er schmälerte den Einflussbereich des Passauer Fürstbischofs, konnte die Wasserstraße vom Inn bis in die Donau befahren. Unzählige Handelsgüter waren hier unterwegs und versprachen hohe Zolleinkünfte. Im Hinterland hatte man Zugang zu aufblühenden Städten in Böhmen, ohne dem Passauer Zugeständnisse machen zu müssen.

In dieser Zeit entstand die erste erhaltene Beschreibung der Untertanen (Geltinger-Beschreibung von 1488). Die Herrschaft bildete vier Ämter, in etwa die Vorläufer der Richter-Ämter. Die sieben Künischen Dörfer sind dem Bastleins Amt in Heindlschlag zugeordnet, benannt nach dem Amtsmann Sebastian Paumann. Trotzdem der Bayern-Herzog Georg augenscheinlich so sehr hinter dem Besitz her war, veräußerte er ihn bereits im Januar 1490 weiter an den Hofmarschall und Obristen (Mund-) Schenk des Kaisers, Sigmund Prüschenk sowie dessen Bruder Heinrich, Freiherrn zu Stettenberg. Diese verpflichten sich urkundlich, das Widerlösungsrecht Passaus anzuerkennen. So stimmten der Bischof und Domkapitel dem Verkauf zu. Dennoch lag dem Verkauf ein so beträchtliches Stück Land zu Grunde, dass sogar die Bewilligung des Papstes eingeholt werden musste. Diese erfolgte im Juli 1495. Ebenso verpflichtet sich der Bischof, auf das Widerlösungsrecht zu verzichten, solange ein Prüschenk männlichen Stammes am Leben ist. Dies geschah „zu Dank an die kaiserliche Majestät und das Haus Österreich und Herzog Georg, die sich erkenntlich zeigen mögen“.

Die Rückkaufsumme solle dann nur 8700 Gulden betragen.
Doch auch in den Händen der Prüschenks hielt sich Rannarigl nicht lange. Im Oktober 1497 veräußerten die Brüder für 24 000 Gulden an den Habsburger Kaiser Maximilian I. Auch dieser erkannte das Wiedereinlösungsrecht Passaus für 9500 Gulden an.
Dieser gab im folgenden Dezember die Herrschaft für 32 000 Gulden wieder an Georg den Reichen ab. Die Freude währte nicht lange: Georg starb 1503 ohne männlichen Nachfolger, es entbrannte der Landshuter Erbfolgekrieg. Der Wittelsbacher Vetter Albrecht aus der Linie Bayern-München setzte seine Ansprüche gegen Tochter und Schwiegersohn Georgs durch. Er erhielt in dieser Sache Unterstützung von Maximilian I., allerdings für diverse Gegenleistungen, unter anderem Schloss und Herrschaft Rannarigl.
Aufgrund besonderer Freiheiten, die Österreich angeblich 1156 von Friedrich Barbarossa erhalten hatte, sah sich Maximilian nun nicht nur als Grundeigentümer, sondern nun auch voller Landesherr. Der Passauer Bischof hatte das Nachsehen.

Wir schreiben das Jahr des Herrn 1506: unsere Dörfer sind nunmehr österrreichisch.