Geschichte der 7 künischen Dörfer (Teil 17)
Fürstbischof Leopold Ernst Graf von Firmian – Teil 2
Fürstbischof Firmian zeichnete sich zum einen als reformfreudiger Seelsorger aus, zum anderen als leidenschaftlicher Jäger. Er verstand es, beide Eigenschaften auf seinen Pfarrvisitation bzw. Jagdausflügen zu verbinden. Bei diesen Reisen lernte er auch den Zustand des Waldes kennen: „in was offenbarer Unordnung und Abschwand sich die meisten Waldungen unseres Fürstentums befinden, und das solche Verderbnis sich noch täglich vermehre.“
Der Wald war durch Kriegswirren und missbräuchliche Nutzung in einem sehr schlechten Zustand: Holz wurde nach gut dünken geschlagen, Aufforstung ein Fremdwort.
Die reformfreudige Tatkraft des Bischofs wirkte sich auch auf den Umgang mit der Ressource Wald aus: er erließ am 18. Juni 1776 die Hochfürstliche Passauische Forstordnung. Diese Ordnung hatte Auswirkungen auf das Abteiland, die wir heute mit dem Begriff Nachhaltigkeit umschreiben würden.
Ein wichtiger Punkt dieser Ordnung besagt, dass Häuser fortan aus Stein und nicht mehr aus Holz erbaut werden müssen. Dies ist u. a. ein Grund, warum viele Steinhäuser in unserem Gebiet aus dieser Zeit stammen. Dächer sollten mit Ziegeln oder Stroh eingedeckt werden, nicht mehr mit Schindeln. Es wurde nun unterschieden zwischen Werk- und Brennholz: Eiche, Esche, Ahorn, Linde, Nussbaum und Kirsche galten jetzt als das hochwertige Werkholz. Der Fürstbischof untersagte, Maibäume aufzustellen.
Durch die Waldweide der Bauern, den sogenannten „Blumbesuch“ des Weideviehs im Wald, war der Bestand an jungen Laubbäumen dezimiert. Hauptsächlich Nadelwald prägte das Bild. Damit dieser Verbiss endete, brach Firmian strengstens mit dieser althergebrachten Gewohnheit. Wollte man eine Eiche fällen, musste man nach der Passauer Forstordnung ein Jahr vorher die Aufzucht von drei jungen Bäumen beim zuständigen Förster nachweisen. Wiederaufforstung nach Holzeinschlägen war nun ein Thema: gute Böden sollten mit Buchen, mittlere mit Tannen und Fichten, schwache Böden mit Föhren bepflanzt werden. Für die Anzucht von Eichen gab es Geldprämien.
Wenngleich die Bauern ihr Vieh nicht mehr in den Wald treiben durften, so durfte sehr wohl das Wild ungehindert die Äcker der Bauern verwüsten. Das Wild galt als Eigentum des Fürstbischofes. Die Bauern durften dem Wild nicht nachstellen, auch nicht auf eigenem Boden. Wilderei war ebenso verboten wie „Hausgewehre“. Wiederholungstäter, von hochstiftischen Beamten gestellt, wurden empfindlich gestraft mit Schanzarbeit, Einzug zum Militär oder auch Vertreibung von Haus und Hof.
Fortsetzung folgt…
Gabriele Wilhelm
Quelle: E. Thumbach „Der Neuburger Wald“