Geschichte der 7 künischen Dörfer (Teil 7)
Nach dem Ausflug in die Welt des ausgehenden Mittelalters schreiten wir nun weiter fort in der Historie der sieben künischen Dörfer.
1487 wurden sie mitsamt der Herrschaft Rannariedl vom Passauer Bischof Friedrich von Öttingen an Georg den Reichen – Herzog von Bayern/Landshut – verkauft. Nach dessen Ableben und als Folge des Landshuter Erbfolgekrieges kam die Herrschaft Rannariedl mitsamt den sieben künischen Dörfern an die Habsburger unter Kaiser Maximilian I.
1506: Was geschah zu dieser Zeit? Die ersten Söldner der Schweizer Garde treffen in Rom ein, der Grundstein für die Peterskirche wird gelegt. Christoph Kolumbus stirbt. Nachdem Bayern-Landshut bereits an Bayern-München gefallen war, regelte nun das Primogeniturgesetz, dass das Herzogtum Bayern von nun an an den erstgeborenen Sohn fallen solle und nicht mehr geteilt werden dürfe.
Und bei uns? Hier schiebt sich nun eine breite österreichische Enklave inmitten das bischöfliche bzw. bayerische Land. Laut einer (gefälschten) Urkunde, die auf Kaiser Friedrich Barbarossa zurückzuführen ist, sehen sich die Habsburger nicht nur als Grundeigentümer der Herrschaft Rannariedl, sondern auch als voller Landesherr. Ein großer Verlust für das Passauer Bistum. Fortan bemühen sich die Bischöfe um den Rückerwerb der Enklave oder zumindest der Landeshoheit. Durch diese Bestrebungen wird sich die Bevölkerung der unterschiedlichen Landeszugehörigkeit in den nächsten Jahrzehnten sehr bewusst werden. (Der Name der Künischen Dörfer wird jedoch erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts gebräuchlich, als es um eine eigene Pfarrei auf dem Wallerberg geht).
Die erste genauere Beschreibung aus dem Amt Heindlschlag mit seinen zugehörigen Dörfern erfährt man 1488 in der sogenannten „Geltinger-Beschreibung“. Herzog Georg der Reiche beauftragte seinen Pfleger Geltinger auf Rannariedl mit urbarlichen Aufzeichnungen. In einem Urbar wurde ein Verzeichnis von Herrschaftsgrundstücken und ihren Einkünften angelegt, für einen evtl. Verkauf der Herrschaft ihr Wert dargestellt. In der Geltinger-Beschreibung werden jedoch nicht die behausten Untertanen (die ortsansässigen Bauern) registriert, sondern die Rechtlehner und Zahler der Königssteuer. Diese Lehner wohnten außerhalb der Herrschaft, hatten jedoch Wiesen, Wälder oder Renten im „Vorstwald im Wästleins Amt“ (Heindlschlag, Wästlein oder Bastlein leitet sich von Sebastian ab, der das Amt eines Dorfvorstehers oder Bürgermeisters innehatte).
1509 und 1525 wurden durch den Freiherren von Rain aufschlussreiche Urbare angefertigt.
So mussten laut der Steuerliste von 1509 für ein ganzes Lehen „ierliche Gullt“ 32 Pfennig und zwei Hennen an die Herrschaft abgeführt werden sowie zwei Teile Zehent.
Neben den Taufnamen erscheinen hier bereits Familiennamen. Diese kann man aufgrund des Berufes zuordnen (Paur, Paumann, Dräxler), der geografischen Lage (Caspar bei der Linden) oder auch vom Namen des Vaters (Jörig Änderl: Jörg, der Sohn des Änderl, Veitlpeter, Sixlfranzl o. ä.) ableiten. Diese Namen sind oftmals bis heute als Hausnamen auf alten Anwesen erhalten, so der alte Ausspruch: “Schosl hoaß i, da Lenznbauer bin i und Gründinger loss i mi schreiben!“ Der Hofname eines Mannes war meistens wichtiger als der Schreibname; schreiben konnten zur damaligen Zeit die wenigsten. Diese Aufgaben wurden – gegen Geld – vom Amtmann erledigt.
Im Urbar von 1581, das angefertigt wurde für den Verkauf der Herrschaft Rannariedl an den Freiherrn von Khevenhiller, liest man bereits durchgängig Tauf- und Schreibnamen. Viele davon haben sich bis heute in unserer Gegend erhalten: Tersch, Gabriell, Ziferein (Severin), Schinagl, Smölerl, Valthan (Valentin-Völtl), Paur, Drachsl, Michl, Leytgeb, Huetter, Nöppl, Kieninger, Khinigseder, Raussenperger (Rosenberger), Peschl, um nur einige Namen zu nennen.